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LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08
Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Kammergerichts neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 1996, 1405;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 4).Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen freigibt, haften der Geradausfahrer und der Linksabbieger bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge jeweils zur Hälfte (BGH NJW 1996, 1405).
- KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98
Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08
In diesem Fall kann der Geradausverkehr darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten wird (KG NZV 1999, 512 f).
- LG Görlitz, 15.03.2019 - 5 O 384/18
Verkehrsunfall - Zusammenstoß beim Linksabbiegen an Ampel mit einem grünen …
Gegen die Beklagten zu 1) als Linksabbieger spricht zwar nicht ein Anscheinsbeweis, da sie behauptet, bei leuchtendem grünen Pfeil abgebogen zu sein (vgl. LG Berlin Urteil vom 22.7.2008, 24 O 90/08). - LG Essen, 21.06.2021 - 5 O 6/21
Linksabbieger, Verkehrsunfall
In diesem Fall kann der Geradausverkehr darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten wird (KG Berlin…, Urteil vom 10.05.1999, 12 U 9612/97, Rz. 42 ff., juris;… nachfolgend: Urteil vom 26.04.2013, 10 U 4203/12, Rz. 6, juris; ebenso: LG Berlin, Urteil vom 22.07.2008, 24 O 90/08, Rz. 19, juris).