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   LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08   

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https://dejure.org/2008,66542
LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08 (https://dejure.org/2008,66542)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.07.2008 - 24 O 90/08 (https://dejure.org/2008,66542)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 24 O 90/08 (https://dejure.org/2008,66542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Kollision eines Linksabbiegers mit einem Geradeausfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08
    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Kammergerichts neben unstreitigen nur bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 1996, 1405; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 17 StVG, Rdnr. 4).

    Bleibt ungeklärt, ob der grüne Pfeil das Linksabbiegen freigibt, haften der Geradausfahrer und der Linksabbieger bei gleicher Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge jeweils zur Hälfte (BGH NJW 1996, 1405).

  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus LG Berlin, 22.07.2008 - 24 O 90/08
    In diesem Fall kann der Geradausverkehr darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten wird (KG NZV 1999, 512 f).
  • LG Görlitz, 15.03.2019 - 5 O 384/18

    Verkehrsunfall - Zusammenstoß beim Linksabbiegen an Ampel mit einem grünen

    Gegen die Beklagten zu 1) als Linksabbieger spricht zwar nicht ein Anscheinsbeweis, da sie behauptet, bei leuchtendem grünen Pfeil abgebogen zu sein (vgl. LG Berlin Urteil vom 22.7.2008, 24 O 90/08).
  • LG Essen, 21.06.2021 - 5 O 6/21

    Linksabbieger, Verkehrsunfall

    In diesem Fall kann der Geradausverkehr darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten wird (KG Berlin, Urteil vom 10.05.1999, 12 U 9612/97, Rz. 42 ff., juris; nachfolgend: Urteil vom 26.04.2013, 10 U 4203/12, Rz. 6, juris; ebenso: LG Berlin, Urteil vom 22.07.2008, 24 O 90/08, Rz. 19, juris).
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